Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.03.1977

Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75   

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https://dejure.org/1977,45
BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75 (https://dejure.org/1977,45)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.1977 - 2 BvR 616/75 (https://dejure.org/1977,45)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 1977 - 2 BvR 616/75 (https://dejure.org/1977,45)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Vertrauen in Postlaufzeiten - Wiedereinsetzung und rechtliches Gehör

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 19 IV; GG Art. 103 I; FGO § 56 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bürger - Verzögerungen - Briefzustellung - Deutsche Bundespost - Verschulden - Erster Zugang zu Gericht - Fristversäumnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 302
  • NJW 1977, 1233
  • VersR 1977, 1044
  • DÖV 1977, 571
  • Rpfleger 1977, 245
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
    »Der vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelte Grundsatz, daß im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung und Briefzustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden zugerechnet werden dürfen, gilt sowohl für Fälle des ersten Zugangs zu Gericht wie für Fälle des Zugangs zu einer weiteren, von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz (Ergänzung zu BVerfGE 41, 23 ff.).

    Der Bundesminister der Justiz hat namens der Bundesregierung im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1975 (BVerfGE 41, 23 ) von einer Stellungnahme abgesehen, weil das Verfahren grundsätzliche Fragen des Verfassungsrechts nicht mehr aufwerfe.

    Versagen diese Vorkehrungen, so darf ihm das, da er darauf keinen Einfluß hat, im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (BVerfGE 41, 23 (26 ff.)).

    Das verlangen Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG aus Gründen der Rechtssicherheit und Gleichbehandlung aller Fälle, in denen sich Bürger zur Durchsetzung ihrer Rechte den Diensten der Deutschen Bundespost anvertrauen (vgl. BVerfGE 41, 23 (27)).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
    Dies gilt auch dann, wenn die Fristversäumnis auf Verzögerungen bei der Entgegennahme durch das Gericht beruht, die der Bürger nicht zu vertreten hat (vgl. BVerfGE 41, 323 [327 f.]).«.

    Dies gilt auch dann, wenn die Fristversäumnis auf Verzögerungen bei der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruht, die er nicht zu vertreten hat (vgl. BVerfGE 41, 323 (327 f.)).

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG garantiert dem Bürger einen effektiven Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt; der Bürger hat Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 42, 128 (130)).

    Die Fachgerichte haben diese einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien, unbeschadet ihrer grundsätzlichen Kompetenz zur Auslegung und Anwendung des einfachen Verfahrensrechts, bei ihren Entscheidungen zu beachten (BVerfGE 42, 128 (130 f.)).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
    Das gilt für den ersten Zugang zum Gericht und auch für die Wahrnehmung aller Instanzen, die eine Prozeßordnung jeweils vorsieht (BVerfGE 40, 272 (274 f.)).
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    bb) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes zur ausnahmsweisen Wirksamkeit nicht unterzeichneter Rechtsmittelbegründungsschriften trägt dem Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) sowie ihren Rechten aus Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung, die es verbieten, den Zugang zur jeweiligen nächsten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 40, 272, 274 f.; 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 44, 302, 305 f.; 74, 228, 234; 77, 275, 284; 110, 339, 342).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Damit ist verbürgt, dass der Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache - vorbehaltlich verfassungsunmittelbarer Schranken - in keinem Fall ausgeschlossen, faktisch unmöglich gemacht oder in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 30, 1 ; 44, 302 ; 143, 216 ).
  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Insbesondere dürfen sie den Zugang zu den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 44, 302 ; 69, 381 ; 77, 275 ; 134, 106 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75   

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https://dejure.org/1977,198
BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75 (https://dejure.org/1977,198)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1977 - II ZR 96/75 (https://dejure.org/1977,198)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1977 - II ZR 96/75 (https://dejure.org/1977,198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines einseitigen Schuldversprechens - Verstoß gegen die guten Sitten - Zwang zur Abgabe des Versprechens infolge einer Drohung - Umdeutung eines sittenwidrigen Vertrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 204
  • NJW 1977, 1233
  • MDR 1977, 730
  • DB 1977, 995
  • JR 1977, 410
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Dem entspricht es, daß es nach ständiger Rechtsprechung nicht möglich ist, ein nach § 138 Abs. 2 BGB wegen Wuchers nichtiges Rechtsgeschäft durch Herabsetzung der überhöhten Leistung aufrechtzuerhalten (vgl. BGH, Urt. v. 30.5.1958 - V ZR 280/56, LM BGB § 139 Nr. 14).
  • BGH, 09.05.1974 - II ZR 50/72

    Behandlung unaufklärbarer Fehlbeträge bei unzulänglicher Buchführung -

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Zu Unrecht verweist die Revisionserwiderung - wie in anderem Zusammenhang auch das Berufungsgericht - auf das Senatsurteil vom 9. Mai 1974 - II ZR 50/72, MDR 1974, 914, wonach der für die Buchführung verantwortliche Geschäftsführer einen aus den Büchern nicht aufklärbaren Fehlbestand zu ersetzen hat.
  • BGH, 12.07.1965 - II ZR 118/63

    Sittenwidrigkeit der Übertragung von Gesellschafterrechten

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Dort, wo eine solche eindeutige Ausscheidung des sittenwidrigen Vertragsinhalts nicht möglich war, weil außer der langen Vertragsdauer die vertraglichen Vereinbarungen noch in anderer Hinsicht zu beanstanden waren, ist mangels Teilbarkeit des Rechtsgeschäfts der ganze Vertrag als nichtig angesehen worden (BGH, Urt. v. 17.10.1973 - VIII ZR 91/72, LM BGB § 138 [Bb] Nr. 35; vgl. auch Sen. Urt. BGHZ 44, 158, 162).
  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Dieser besteht darin, den von den Parteien erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auch dann zu verwirklichen, wenn das rechtliche Mittel, das sie dafür gewählt haben, unzulässig ist, jedoch ein anderer, rechtlich gangbarer Weg zur Verfügung steht, der zum annähernd gleichen wirtschaftlichen Ergebnis führt (BGHZ 19, 269, 273; Urt. v. 28.11.1962 - V ZR 127/61, LM BGB § 140 Nr. 4; Soergel/Siebert/Hefermehl, BGB 10. Aufl. § 140 Anm. 1; vgl. dazu bereits Prot. I S. 262, 263, Mugdan I S. 727).
  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 127/61

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung eines Dauerwohnrechts -

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Dieser besteht darin, den von den Parteien erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auch dann zu verwirklichen, wenn das rechtliche Mittel, das sie dafür gewählt haben, unzulässig ist, jedoch ein anderer, rechtlich gangbarer Weg zur Verfügung steht, der zum annähernd gleichen wirtschaftlichen Ergebnis führt (BGHZ 19, 269, 273; Urt. v. 28.11.1962 - V ZR 127/61, LM BGB § 140 Nr. 4; Soergel/Siebert/Hefermehl, BGB 10. Aufl. § 140 Anm. 1; vgl. dazu bereits Prot. I S. 262, 263, Mugdan I S. 727).
  • BGH, 17.10.1973 - VIII ZR 91/72

    Nichtigkeit einer Bierbezugsverpflichtung wegen übermäßig langer Dauer der

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Dort, wo eine solche eindeutige Ausscheidung des sittenwidrigen Vertragsinhalts nicht möglich war, weil außer der langen Vertragsdauer die vertraglichen Vereinbarungen noch in anderer Hinsicht zu beanstanden waren, ist mangels Teilbarkeit des Rechtsgeschäfts der ganze Vertrag als nichtig angesehen worden (BGH, Urt. v. 17.10.1973 - VIII ZR 91/72, LM BGB § 138 [Bb] Nr. 35; vgl. auch Sen. Urt. BGHZ 44, 158, 162).
  • BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 14/71

    Nichtigkeit eines Getränkebezugsvertrages wegen Sittenwidrigkeit - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Zu Unrecht verweist das Berufungsgericht auf die Rechtsprechung zu den wegen übermäßig langer Dauer nichtigen Bierbezugsverträgen, wobei solche Verträge durch Herabsetzung der Vertragsdauer auf ein noch vertretbares Maß aufrechterhalten worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.1972 - VIII ZR 14/71, LM § 138 [Bb] Nr. 34).
  • BGH, 04.06.1951 - IV ZR 21/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    So findet die genannte Rechtsprechung auch - und erst recht - auf unentgeltliche Leistungen Anwendung (BGH, Urt. v. 4.6.1951 - IV ZR 21/50, IM BGB § 138 [Bc] Nr. 1).
  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Allerdings kann, wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15. Dezember 1959 - VIII ZR 192/58, LM ZPO § 599 Nr. 1 entschieden hat, ein Einwand dann nicht mehr im Nachverfahren geltend gemacht werden, wenn er bereits im Vorbehaltsurteil als unschlüssig zurückgewiesen worden ist, weil sich dann der Vorbehalt der Rechte nicht auf diesen Einwand erstreckt.
  • BGH, 30.06.1969 - II ZR 71/68

    Verpflichtung zur Abtretung eines Gesellschaftsanteils aus der Satzung -

    Auszug aus BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
    Aus diesem Umstand (vgl. dazu auch das oben genannte Urt. v. 14.7.1969, WM 1969, 1257) konnte das Berufungsgericht in Verbindung mit den einzelnen für den Beklagten besonders drückenden Vertragsbedingungen den Schluß ziehen, daß die Klägerin die schwierige Lage, in der der Beklagte sich befand, zumindest in grob vorwerfbarer Weise zu ihrem Vorteil ausgenutzt hat.
  • BGH, 14.07.1969 - VIII ZR 245/67

    Veräußerung einer Mitmietberechtigung - Verpflichtung zur Annahme der Kündigung

  • BGH, 19.04.1971 - II ZR 79/69

    Erwerb von Wechselforderungen durch Abtretung und Übergabe und nicht als Dritter

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Zwar dürfen sittenwidrige Rechtsgeschäfte für den Gläubiger nicht das Risiko verlieren, mit dem sie durch die gesetzlich angeordnete Nichtigkeitssanktion behaftet sind; das wäre aber der Fall, wenn er im allgemeinen damit rechnen könnte, schlimmstenfalls durch gerichtliche Festsetzung das zu bekommen, was gerade noch rechtlich vertretbar und damit sittengemäß ist (vgl. BGHZ 68, 204, 207; BGH, Urteil vom 13. März 1979 - KZR 23/77, NJW 1979, 1605, 1606).

    Sittenwidrige und vor allem wucherische Rechtsgeschäfte sind daher grundsätzlich als Einheit zu werten und dürfen auch nicht durch eine geltungserhaltende Reduktion oder Umdeutung im Sinne des § 140 BGB mit einem zulässigen Inhalt aufrechterhalten werden (BGHZ 68, 204, 207 m.w.Nachw.; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Januar 2000 - IX ZR 198/98, WM 2000, 410, 413).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

    Im Zweifel wird ihnen jedes rechtlich zulässige Mittel recht sein, das ihnen diesen Erfolg, wenn schon nicht in vollem Umfang, so doch wenigstens annähernd vermittelt (BGH 28. November 1962 - V ZR 127/61 - NJW 1963, 339, 340; 21. März 1977 - II ZR 96/75 - BGHZ 68, 204, 206; Soergel/Hefermehl BGB 13. Aufl. § 140 Rn. 1 und 8).
  • BGH, 16.12.2008 - XI ZR 454/07

    Echte Mitdarlehensnehmerschaft ist von kreditgebender Bank zu beweisen

    Zwar dürfen sittenwidrige Rechtsgeschäfte in aller Regel nicht mit einem gerade noch zulässigen Inhalt aufrechterhalten werden, weil sonst der Schutzzweck und die Abschreckungsfunktion des § 138 Abs. 1 BGB unterlaufen würden (siehe etwa BGHZ 68, 204, 207 ; BGH, Urteil vom 13. März 1979 - KZR 23/77, NJW 1979, 1605, 1606).
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